Die Gemeinde Wusterhausen/Dosse hat zur Stärkung der Innenstadt eine Fördermöglichkeit geschaffen und den Verfügungsfonds „Stadtkern“ eingerichtet. Mit diesem besteht die Möglichkeit Fördermittel in Form eines Zuschusses für Personal-, Miet- und Sachkosten für folgende Handlungsfelder zu beantragen:
- Marketingaktionen und öffentlichkeitswirksame Projekte, wie
zum Beispiel Straßenfeste, Lesungen, Konzerte und sonstige Kulturveranstaltungen. - Bauliche und sonstige Investitionen auf privaten Grundstücken,
die das Stadtbild verbessern. Hierzu zählen Maßnahmen
wie Dach- und Fassadensanierungen, Austausch von Fenstern, Leuchtkästen etc. - Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, wie zum Beispiel das Aufstellen oder Instandsetzen von Sitz- und Spielmöglichkeiten oder auch kleinräumige Pflanzungen.
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine, Verbände, Schulen sowie Kinder- und Jugendgruppen. Die Förderhöhen variieren in den Handlungsfeldern und liegen zwischen 45% und 90% der förderfähigen Kosten.
Der Verfügungsfonds „Stadtkern“ steht seit dem 7. März 2017 zur Verfügung. Bisher wurden zahlreiche Feste, Veranstaltungen, Dach- und Fassadensanierungen sowie die Anschaffung von Stadtmöbeln unterstützt.
Für Fragen steht Ihnen Herr Suhrweier gerne persönlich, telefonisch unter 033979 877-33 oder per Mail suhrweier@wusterhausen.de, gerne zur Verfügung.
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Der Verfügungsfonds „Stadtkern“ wird im Rahmen der Städtebauförderung im Programms „Lebendige Zentren“ anteilig aus Mitteln des Bundes, des Landes Brandenburgs und der Gemeinde Wusterhausen/Dosse finanziert.