Ausgleichbetrag

Möglichkeit der vorzeitigen Ablöse

Ein Gebiet unterliegt einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, wenn es städtebauliche Missstände aufweist und im öffentlichen Interesse verbessert oder umgestaltet werden soll. Nicht ausreichende Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, die Sicherheitsbeeinträchtigung der in einem Gebiet befindlichen Menschen, die fehlende Ausprägung von Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung oder auch die zu geringe Erfüllung der vorgesehenen Funktion des Gebietes zählen zu ebenfalls diesen städtebaulichen Missständen (§ 136 Abs. 2 BauGB).

Ein Sanierungsverfahren ist in drei Schritte untergliedert (nach LBV Brandenburg 2008). Zu Beginn starten die Vorbereitungen:

  • Vorbereitende Untersuchungen
  • Ziel- und Zweckbestimmung der erforderlichen bzw. geplanten Maßnahmen
  • Städtebauliche Planungen
  • Soziale und wirtschaftliche Auswirkungsabschätzungen
  • Umsetzung von Bau- und Ordnungsmaßnahmen
  • Festlegung von Sanierungsgebiet und Sanierungssatzung

In der zweiten Phase ergibt sich die Durchführung der folgenden Schritte:

  • Sanierungsvermerk im Grundbuch
  • Fortschreibung der städtebaulichen Planungen
  • Fortschreibung des Sozialplans
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen
  • Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht

Zuletzt wird die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen:

  • Aufhebung der Sanierungssatzung
  • Erhebung von Ausgleichsbeträgen
  • Löschung der Sanierungsvermerke in den Grundbüchern

Finanziert werden die Maßnahmen zunächst durch öffentliche Mittel der Gemeinde selbst und / oder durch Fördergelder des Landes oder des Bundes. Durch die geplanten und später durchgeführten Maßnahmen steigen nicht nur die Qualitäten des (Sanierungs-)Gebietes, sondern auch die Bodenwerte der jeweiligen Grundstücke durch die erhebliche Aufwertung an. Nach Abschluss der Maßnahme(n) ist die Gemeinde zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen verpflichtet. So kommt es zu einer Refinanzierung durch die Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Gesamtkosten.

Im Baugesetzbuch heißt es:
„Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht.“
(§ 154 BauGB)

Angesprochen sind alle diejenigen Eigentümer, welche zum Zeitpunkt des rechtsförmlichen Sanierungsabschlusses eben diese Grundstücke im Sanierungsgebiet besessen haben – unabhängig von der Nutzung des Grundstückes oder dem Bauzustand der Gebäude auf eben diesem – da sie von einer Wertsteigerung profitieren.
Miteigentümer sind dabei im Baugesetzbuch als Gesamtschuldner genannt. Im Falle eines Wohnungs- oder Teileigentums wird eine anteilige Berechnung am Mieteigentumsanteil vorgenommen.

Die Gemeinde fordert den Betrag mittels eines Bescheides an die Betroffenen spätestens nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen an. Auf Antrag erhalten die Ausgleichsbetragspflichtigen die Information zur Höhe ihres Betrags auch schon vor Fertigstellung der Sanierung, wenn der Betrag mit hinreichender Sicherheit bereits zu ermitteln ist.

Ja. Vor der Festsetzung des Betrages kann der Ausgleichsbetragspflichtige eine Stellungnahme sowie Erörterung für die Wertermittlung erhalten (§ 154 Abs. 4 BauGB).

Die Ausgleichszahlung ist nach Abschluss der Sanierung zu entrichten, spätestens aber einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides. Auf Wunsch des Eigentümers kann der Ausgleichsbetrag auch schon vor Sanierungsabschluss gezahlt werden, wenn die Berechnungswerte mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden können. Die Gemeinde kann eine vorzeitige Zahlung ebenfalls einfordern, wenn auf dem Grundstück des Ausgleichsbetragspflichtigen Bebauungen, Maßnahmen oder Nutzungen, die zur Sanierung beitragen, zulässig sind. (§ 154 Abs. 3, 4, 6 BauGB)

Der Ausgleichsbetrag kann freiwillig unter Absprache mit der Gemeinde vorzeitig abgelöst werden. Bei der Ablöse bis ein Jahr vor Sanierungsabschluss gewährt die Stadt Wusterhausen einen gewissen Prozentsatz Nachlass. Der Grundstückseigentümer erhält durch eine vorzeitige Ablöse finanzielle Kalkulationssicherheit sowie Rechtssicherheit zwischen ihm und der Stadt. Der gezahlte Betrag kann zudem von der Stadt flexibel weiterverwendet werden, unter anderem für weitere Maßnahmen außerhalb der Sanierung. Zudem ist der Verwaltungsaufwand für die Stadt geringer.

Die Stadt Wusterhausen ist der Empfänger der Ausgleichsbeträge.

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Alle Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Stadtkern“ werden im Rahmen der Städtebauförderung im Programm „Lebendige Zentren“ anteilig aus Mitteln des Bundes, des Landes Brandenburgs und der Gemeinde Wusterhausen/Dosse finanziert.

Unsere Erfolge am Rathaus in der Altstadt

Fragen oder Anmerkungen?

Gemeinde Wusterhausen
Der Bürgermeister Philipp Schulz
Tel: 033979 877-0
E-Mail: buergermeister@wusterhausen.de
BIG Städtebau GmbH
– ein Unternehmen der BIG-BAU –
Christoph Pinkall
Tel: 030 2123373-13
 

PIONEER PARK HANAU

DAS QUARTIER DER ZUKUNFT

Der Pioneer Park Hanau ist das größte Wohnbauprojekt im Rhein-Main-Gebiet. Auf einer Fläche von 50 Hektar entsteht vielfältiger Wohnraum für bis zu 5.000 Menschen – mit Einzel- Doppel- und Reihenhäusern sowie Miet- und Eigentumswohnungen.
 
Das Pioneer-Areal ist zugleich ein Vorreiterprojekt in der Konversion von brachliegenden Militärliegenschaften zu urbanem, durch die Bevölkerung genutztem Wohnraum. Auf dem Gelände einer ehemaligen US-Kaserne entsteht ein lebendiges, neues Stadtquartier. Wichtiger Teil des Erfolgsmodells Pioneer Park ist dabei die vertrauensvolle, öffentliche private Partnerschaft zwischen der DSK|BIG Gruppe und der Stadt Hanau.
 
Die Vision zum Pioneer Park schloss von Beginn an die Entwicklung von hochwertigem Wohneigentum, das bezahlbar ist, mit ein: Im Südosten des Quartiers setzen wir das Ziel „Wohnraum für Jeden“ in die Tat um und bieten Eigentumswohnungen deutlich unter dem üblichen Marktniveau an.
 
Das Quartier der Zukunft setzt auch hinsichtlich der Energieversorgung, der E-Mobilität, Breitbandversorgung und Smart-Home-Lösungen neue Maßstäbe.

Besuchen Sie unsere Veranstaltung auf der
EXPO REAL

Neue Mobilität in urbanen Quartieren
am Beispiel des Pioneer Park Hanau

Montag, 7. Oktober 2019
15.15 bis 15.45 Uhr
am Stand Metropolregion Frankfurt RheinMain
Halle C1 Stand C1.332

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